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  1. ¹Die angegebenen Werte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Bislang erfolgte die Verbrauchsmessung nach dem neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP) typgenehmigt. Beim WLTP handelt es sich um ein im Vergleich zum NEFZ realistischeres Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP schrittweise den NEFZ ersetzen. Die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissions-Werte sind in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen, was auf die realistischeren Prüfbedingungen im WLTP zurückzuführen ist.
  2. Wir sind aktuell gesetzlich verpflichtet, die NEFZ-Werte anzugeben. Bei Neuwagen, die bereits nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte erfolgt bis zu deren verpflichtenden Verwendung freiwillig. NEFZ-Werte, die als Spanne angegeben sind, sind nicht Bestandteil des Angebotes, weil sie sich nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug beziehen. Sie dienen allein dem Zweck des Vergleichs zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Aerodynamik, Gewicht und Rollwiderstand können sich durch Zusatzausstattungen und Zubehör verändern und sind geeignet, genauso wie das individuelle Fahrverhalten und die Witterungs- und Verkehrsbedingungen, den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs zu beeinflussen.
  3. Die gezeigten Bilder dienen nur als Referenz. Das tatsächliche Produkt kann abweichen.
  4. *Aiways nimmt am Umweltbonus von Bundesregierung und Industrie teil und zieht die Herstellerprämie (EUR 3.000) direkt vom Netto Listenpreis ab. Aiways gewährt die Herstellerprämie aber nur unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug in Deutschland erstzugelassen wird und für die Dauer von mindestens sechs Monate durchgehend in Deutschland zugelassen bleibt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, behält sich Aiways das Recht vor, die Herstellerprämie (EUR 3.000) vom Käufer zurückzufordern.“
  5. **Der Umweltbonus von Bundesregierung und Industrie beträgt bis zu EUR 9.000 netto/ 9480€ brutto.
  6. Für rein elektrischen Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu EUR 40.000 beträgt der Umweltbonus EUR 6.000. Bei einem Nettolistenpreis von über EUR 40.000 beträgt der Umweltbonus EUR 5.000. Der Umweltbonus wird bis zu einem maximalen Nettolistenpreis von EUR 65.000 gewährt.
  7. Die Förderung leisten Aiways und der Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2025.
  8. Aiways zieht (unter den oben genannten Voraussetzungen) seinen Förderanteil (Herstellerprämie) direkt vom Kaufpreis des Fahrzeugs ab. Den Zuschuss des Bundes muss der Kunde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das BAFA entscheidet im Einzelfall, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen und dem Kunden der Förderanteil des Bundes gewährt wird. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Förderanteils des Bundes gegenüber Aiways besteht nicht.
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